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Untersuchung der TauchtauglichkeitFür die Ausübung des Tauchsports ist eine Untersuchung der Tauchtauglichkeit unbedingt erforderlich. Diese Untersuchung ist 2 Jahre (in Ausnahmefällen 3 Jahre) gültig, bei über 40-jährigen muß sie jedoch jährlich erneuert werden. Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte von einem Sportarzt, Allgemeinmediziner, Internisten oder Taucherarzt durchgeführt werden. Wichtig: Tauchtauglichkeitsbescheinigungen von Augenärzten, Hautärzten, HNO-Ärzten ... werden, je nach Attest, sehr häufig von den Tauchschulen/Tauchbasen nicht akzeptiert. Die Untersuchung wird von den Krankenkassen im Regelfall nicht übernommen und muß privat bezahlt werden. Sie nimmt, je nach Umfang, ca. 1h in Anspruch und ist somit innerhalb eines Arzttermins durchführbar. Untersucht werden z.B. die Lungenfunktion (Vitalkapazitätsmessung), der Kreislauf (EKG), das Gehör, etc. Zwingend notwendig wird die Tauchtauglichkeitsuntersuchung immer dann, wenn man irgendeine Art von Tauchkurs besuchen möchte. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Anfängerkurs oder um einen Fortgeschrittenenkurs handelt: der überwiegende Teil der Tauchschulen, Tauchbasen und Tauchlehrer wird nur eine Untersuchung akzeptieren, welche nicht älter als 6 Monate ist. Ärzteliste für Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
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